Wer nach einer Betreuungskraft für die sogenannte häusliche „24-Stunden-Betreuung“ sucht, landet oft auf Seiten von Agenturen, die solche Dienstleistungen vermitteln. In diesem Artikel finden Sie Hinweise für die Auswahl einer Vermittlungsagentur.
Wer sich über eine Agentur eine ausländische Betreuungskraft vermitteln lässt, die nach Deutschland entsandt wird, sollte unbedingt prüfen, ob die A1-Bescheinigung vorliegt. Mit der A1-Bescheinigung wird nachgewiesen, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist.
Für viele ältere Menschen ist das Betreute Wohnen eine Möglichkeit, Ihre Wohn- und Lebensumstände rechtzeitig an neue Herausforderungen und Bedingungen anzupassen. Und zwar schon dann, wenn noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Oft entsprechen Angebote aber nicht dem, was Betroffene erwarten.
Menschen, die Altersrente beziehen und einen Angehörigen oder eine andere pflegebedürftige Person pflegen, können weitere Rentenzeiten sammeln und dadurch ihre Rente aufbessern.
Das Internetportal www.igel-monitor.de bewertet seit 2012 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bei Arzt:innen. Die Arbeit erfolgt nach wissenschaftlichen Standards.
Feste Preise gibt es nicht. Individuelle Gesundheitsleistungen, auch kurz IGeL oder Selbstzahlerleistungen genannt, werden nach Aufwand berechnet. Ein Preisvergleich lohnt sich, denn IGeL können richtig teuer werden.
Ärzt:innen müssen sich bei individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, an Regeln halten. Die Kassenleistung darf nicht pauschal abgewertet werden, Patient:innen dürfen nicht verunsichert oder zu Privatleistungen gedrängt werden.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Leistungen, die Patient:innen grundsätzlich selbst bezahlen müssen, weil sie nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören.