Kategorie: Allgemeines

Allgemeines

Hörgeräte: Übernahme der Kosten

Gesetzlich Krankenversicherte, die ein Hörgerät benötigen, erhalten in der Regel pro Hörgerät einen Vertragspreis von bis zu 704,37 Euro. In bestimmten Fällen kann sich die Kostenübernahme aufgrund von Zuschlägen bei einohriger Versorgung, Vorliegen einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit oder bei einem Tinnitus-Kombigerät erhöhen. Hinzu kommen Erstattungen für bestimmtes Zubehör.

Hautkrebs-Früherkennung: Welchen Nutzen hat sie?

Die Hautkrebs-Früherkennung soll Frühstadien und Vorstufen bösartiger Erkrankungen entdecken und über Risiken aufklären. Als Screening-Programm der Krankenkassen ist sie für gesetzlich Versicherte kostenlos. Die Vor- und Nachteile sind aber bisher nicht ausreichend wissenschaftlich untersucht worden.